firstTopLine secondTopLine thirdTopLine
Home » Service » REACH » Kernelemente von REACH » Evaluierung

Bild - Quadrat Suchen

Bild - Quadrat nach Stichwort

Evaluierung


REACH unterscheidet zwei Arten von Evaluierung: Dossierevaluierung und Stoffevaluierung. Dossiers sind die von den Unternehmen eingereichten Registrierungsunterlagen. Sie werden in einem ersten Schritt auf Vollständigkeit überprüft, ohne den Inhalt genauer unter die Lupe zu nehmen. Diese Vollständigkeitsprüfung wird vollautomatisch erfolgen und dem einreichenden Unternehmen mitteilen, ob Informationen fehlen und nachgereicht werden müssen.

Die inhaltliche Überprüfung der Registrierungsunterlagen wird ebenfalls Dossierevaluierung genannt. Die Agentur wird stichprobenartig die eingereichten Daten, die z.B. aus toxikologischen und ökotoxikologischen Studien gewonnen worden sind, auf ihre Plausibilität und Korrektheit hin überprüfen. Fallen ihr dabei Ungereimtheiten auf, informiert sie das betreffende Unternehmen und verlangt eine Klarstellung, Berichtigung oder Ergänzung der Informationen.

Sieht REACH bei Stoffen, die in Mengen ≥ 100 t pro Jahr produziert oder importiert werden vor, dass toxikologische oder ökotoxikologische Studien an Wirbeltieren durchgeführt werden müssen, um beispielsweise die fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften eines Stoffes abzuschätzen, und sind diese Informationen nicht auf anderem Wege verfügbar, dürfen die Studien nicht einfach durchgeführt werden. Vielmehr müssen sie als Vorschlag bei der Registrierung der Agentur mitgeteilt werden. Die Toxikologen der Agentur entscheiden dann darüber, ob die vorgeschlagenen Wirbeltierstudien tatsächlich durchgeführt werden müssen oder ob nicht doch darauf verzichtet werden kann. Auch diese Begutachtung nennt REACH Dossierevaluierung.

 

Die Agentur, in Kooperation mit den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, wird im Laufe der Zeit eine Liste besonders Besorgnis erregender Stoffe erstellen und auf ihrer Homepage veröffentlichen. Dabei berücksichtigt sie neben den gefährlichen Eigenschaften der Stoffe auch die produzierte bzw. importierte Menge und die Art und Weise wie und wo der Stoff verwendet wird. Auch ein an und für sich „harmloser" Stoff kann unter Umständen zur Besorgnis Anlass geben, wenn er in sehr großen Mengen in einem sehr großen Gebiet von sehr vielen Menschen verwendet wird, z.B. in einem Waschmittel.

Damit wirklich nur Besorgnis erregende Stoffe auf die Liste kommen, wird die Agentur Richtlinien erlassen, die regeln, unter welchen Umständen ein Stoff auf die Liste gesetzt werden kann. Aus dieser Liste wählen die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten Stoffe aus, zu denen sie bei den produzierenden bzw. importierenden Unternehmen zusätzliche Informationen verlangen. Ziel dieser zusätzlichen Informationen ist eine erweiterte Bewertung des Risikos des Stoffes. Die Stoffevaluierung kann dazu führen, dass die öffentlichen Behörden zur Ansicht gelangen, der betreffende Stoff müsse den Autorisierungs- und Beschränkungs-Prozeduren von REACH unterworfen werden.

Top ↑