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Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis)

Auch nach dem alten Chemikalienrecht müssen Stoffe in der EU eingestuft und gekennzeichnet werden. Einstufen bedeutet, dass aufgrund der bekannten Eigenschaften dem Stoff bestimmte Gefährlichkeitsmerkmale zugeordnet werden. Stoffe können beispielsweise ätzend oder giftig oder umweltgefährlich sein - je nach ihren Eigenschaften. Damit jeder diese gefährlichen Eigenschaften sofort erkennen kann, wenn er mit dem gefährlichen Stoff z.B. eine Industrieanlage befüllt oder eine Toilette reinigt, sind den verschiedenen Gefährlichkeitsmerkmalen bestimmte teilweise drastische Symbole zugeordnet. Wer kennt nicht den Säuretropfen, der ein Loch in die ausgestreckte Hand brennt (ätzend) oder den Totenschädel mit überkreuzten Knochen (giftig, sehr giftig)?



REACH behält das bisherige System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bei. Neu ist allerdings, dass alle Hersteller oder Importeure eines Stoffes ihre Einstufung an die Agentur melden müssen. Ähnlich wie bei der Autorisierung, spielt die produzierte oder importierte Menge des Stoffes bei der Meldung der Einstufung und Kennzeichnung keine Rolle. Auch die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, von denen weniger als 1 t pro Jahr produziert oder importiert wird, muss der Agentur mitgeteilt werden. Die Agentur erstellt ein Verzeichnis der gemeldeten Einstufungen und Kennzeichnungen, das über die Homepage jedermann zugänglich ist. Werden der Agentur im Rahmen einer Registrierung Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes übermittelt, dann werden natürlich diese Informationen in das C&L-Verzeichnis aufgenommen. Eine separate Meldung ist dann nicht mehr notwendig.

 

Der Sinn des C&L-Verzeichnisses liegt darin, dass auf diese Weise verschiedene Hersteller oder Importeure zu derselben Einstufung kommen sollen. Bisher kann jeder Produzent eine eigene Einstufung für seinen Stoff festlegen, wenn er glaubt, diese aus den bekannten Eigenschaften des Stoffes ableiten zu können. Ist ein zweiter Produzent anderer Meinung, wählt er eine andere Einstufung. Für die nachgeschalteten Anwender, also die Kunden der beiden Produzenten, die mal beim ersten und mal beim zweiten Produzenten kaufen, ist es mitunter schwierig zu entscheiden, welche Einstufung die „bessere" oder „korrekte" ist. Im Laufe der Zeit wird das C&L-Verzeichnis eine Vereinheitlichung der Einstufungen bewirken, die den nachgeschalteten Anwendern das Leben deutlich einfacher machen wird.

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