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Akteure in der Wertschöpfungskette


Die Verpflichtungen, die ein Unternehmen unter REACH hat, ergeben sich aus seiner Stellung in der Wertschöpfungskette. Prinzipiell unterscheidet REACH zwischen Produzenten und Importeuren auf der einen und nachgeschalteten Anwendern auf der anderen Seite.

Produzenten und Importeure sind Unternehmen, die einen Stoff tatsächlich produzieren oder in das Zollgebiet der EU verbringen. Sie müssen alle Stoffe, die sie in Mengen ≥ 1 t pro Jahr produzieren oder importieren registrieren. Übersteigt die produzierte oder importierte Menge 10 t pro Jahr, ist zusätzlich eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen. Je nach den gefährlichen Eigenschaften des Stoffes und dessen Verwendungen, kann die Stoffsicherheitsbeurteilung sehr komplex und umfangreich werden. Sie dient dazu, klare Rahmenbedingungen zu definieren, innerhalb derer ein Stoff sicher verwendet werden kann. Wird der Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung verlassen, überwiegt das Risiko den Nutzen des Stoffes. Das Ergebnis der Stoffsicherheitsbeurteilung sind Risikominderungsmaßnahmen, die der Produzent oder Importeur selbst einhalten muss und die er außerdem seinen Kunden in Form von Sicherheitsdatenblättern weitergeben muss.

In Abhängigkeit des ermittelten Risikos, muss die Stoffsicherheitsbeurteilung eventuell auch detaillierte Angaben über den möglichen Kontakt des Stoffes mit Mensch und Umwelt enthalten. REACH nennt diese detaillierten Angaben „Expositionsszenarien". Die Stoffsicherheitsbeurteilung wird damit stark von der betrachteten Verwendung abhängig. Muss für einen Stoff ein Expositionsszenario erarbeitet werden, ist es als Anhang des Sicherheitsdatenblatts allen nachgeschalteten Anwendern zu übermitteln.

Die Durchführung einer Stoffsicherheitsbeurteilung kann sehr kompliziert werden. Insbesondere dann, wenn ein oder sogar mehrere Expositionsszenarien entwickelt werden müssen. Dann erfordert die Stoffsicherheitsbeurteilung ein erhebliches Know-how seitens des durchführenden Unternehmens. Normalerweise verfügen kleine und mittlere Unternehmen nicht über die notwendigen Ressourcen, um solche Stoffsicherheitsbeurteilungen allein erstellen zu können. REACH ermutigt daher die Teilnehmer eines SIEFs ausdrücklich, die Stoffsicherheitsbeurteilung gemeinsam zu erarbeiten. So können größere Unternehmen kleinen und mittleren Teilnehmern am SIEF die Registrierung erheblich erleichtern. Ob das wirklich so funktioniert, wird erst die Zukunft zeigen.

Nachgeschaltete Anwender sind Unternehmen, die einen Stoff verwenden ohne ihn chemisch zu verändern. Ein typisches Beispiel für einen nachgeschalteten Anwender ist ein Formulierer von Schmierstoffen. Betrachten wir exemplarisch einen typischen Schmierstoff: Motoröle bestehen im einfachsten Fall aus einem Grundöl und einem Additiv-Paket. Sowohl das Grundöl als auch die Stoffe im Additiv-Paket müssen von den jeweiligen Produzenten registriert werden. Der Formulierer des Motoröls hat also mit der Registrierung der Stoffe nichts zu tun. Er mischt lediglich die beiden Komponenten Grundöl und Additiv-Paket, ohne sie chemisch zu verändern. Nachgeschaltete Anwender müssen daher keine Registrierung durchführen.

 

Zu den Pflichten von nachgeschalteten Anwendern gehört jedoch, dass sie die Risikominderungsmaßnahmen, die der Produzent bzw. Importeur aus seiner Stoffsicherheitsbeurteilung abgeleitet hat, anwenden müssen. Dabei kommt es darauf an, dass die Verwendung des Stoffes durch den nachgeschalteten Anwender in der Stoffsicherheitsbeurteilung berücksichtigt worden ist. Dazu muss der Produzent die Verwendung seines Kunden natürlich kennen. Der nachgeschaltete Anwender muss seine Verwendung dem Lieferanten gegenüber also offenlegen. Möchte er das nicht, kann er auch eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung erstellen. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn er die nötigen Ressourcen dazu hat.

In einigen Fällen kann ein Unternehmen auch verschiedene Rollen innerhalb von REACH innehaben. Ein gutes Beispiel zur Verdeutlichung dieses REACH-Phänomens ist die Produktion eines Schmierfettes. Das Fett besteht aus einem Grundöl, einem Verdicker, z.B. Lithium-12-Hydroxystearat, und Additiven. Während das Grundöl und die Additive von den jeweiligen Produzenten oder Importeuren registriert werden müssen, stellt der Fettproduzent den Verdicker aus entsprechenden Vorläuferstoffen häufig selbst her. In unserem Beispiel aus Lithiumhydroxid und 12-Hydroxystearinsäure. Der neu gebildete Stoff muss also vom Schmierfettproduzenten registriert werden, denn er wird von keinem vorgeschalteten Akteur der Wertschöpfungskette bezogen.

Der Fettproduzent ist bezogen auf das Grundöl, die Additive und die Vorläuferstoffe des Verdickers (Lithiumhydroxid und 12-Hydroxystearinsäure) daher nachgeschalteter Anwender. Bezogen auf den Verdicker ist er jedoch Produzent. Führt er auch noch das Grundöl oder ein Additiv aus einem Staat außerhalb der EU in die EU ein, übernimmt er für diesen Stoff zusätzlich auch noch die Rolle des Importeurs. Die Rollenverteilung unter REACH kann also sehr kompliziert sein.

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